eID-Karten für ausländische Bürger der EU und Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes

Ausstellung von eID-Karten ab 01.01.2021
Die eID-Karte können Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, ab dem 01.01.2021 beantragen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten wie z.B. Lichtbild und Unterschrift.
Der Karteninhaber kann seine eID-Karte dazu nutzen, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte.
Die Beantragung der eID-Karte ist freiwillig und ab 16 Jahren möglich.
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 37 Euro.