Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten.

 

Briefwahlunterlagen zur Europawahl können online nicht mehr beantragt werden.

Wahlscheine können noch persönlich beim Markt Kinding bis Freitag, 07.06.2024 bis 18.00 Uhr beantragt werden.

Unionsbürgerinnen und -bürger - Die Bundeswahlleiterin

Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin



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