Informationsveranstaltung Kinderschutz im Verein

Einladung zur Online-Veranstaltung für alle Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten

Das Landratsamt Eichstätt lädt alle Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten zu einer Online-Informationsveranstaltung zum Thema „Kinderschutz im Verein, Umsetzung des § 72a SGB VIII“ an. Diese Veranstaltung beinhaltet auch einen Impulsvortrag der WEICHE – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt. Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet online am 05. Februar 2026 von 19 Uhr - 20:30 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt unter:  

Anmeldeformular

Der Link zur Online-Veranstaltung wird nach der Anmeldung per E-Mail zugeschickt.

 

Erinnerung an Vereine: Vereinbarung zur Kinder- und Jugendarbeit

Umsetzung des §72a SGBIII

Das Landratsamt Eichstätt ist als öffentlicher Träger der Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet, mit allen Vereinen, Jugendverbänden und freien Trägern Vereinbarungen zur Umsetzung des § 72a SGB VIII abzuschließen. Das Landratsamt Eichstätt bittet daher die Vereine, die noch keine Vereinbarung abgeschlossen haben, sich mit dem Amt für Familie und Jugend in Verbindung zu setzen. (Kommunale Jugendarbeit  - Tel. 08421 703019). 

Laut § 72a SGB VIII sind alle hauptamtlichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden, verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis beim Träger der Jugendarbeit vorzulegen. Bereits bestehende Vereinbarungen erfordern zudem, dass die erweiterten Führungszeugnisse in regelmäßigen Abständen erneut vorgelegt werden. Das erweiterte Führungszeugnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Meldebehörde des Wohnortes zu beantragen. Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung des Vereins oder Trägers vorzulegen. Es ist auch eine Meldung abzugeben, wenn Ihr Verein keine Kinder- und Jugendarbeit anbietet. 


Informationblatt zur Veranstaltung


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