Reisepass
Zur Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Persönliches Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich.
Der Reisepass kann auch von einer anderen berechtigten Person abgeholt werden (mit Vollmacht).
Gültigkeit:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Gebühren:
- Reisepass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
- Expresspass vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 69,50 €
- Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 €
- Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 102,00 €
- vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.